Die typischen 5 Fehler beim Beantragen von Forschungszulagen und

Warum ausschließlich Profis das Beantragen von staatlichen Forschungs- und Entwicklungszulagen 

übernehmen sollten

Sie erfahren in diesem Report, wie Sie...

  • ...die maximale Fördersumme für Ihr Projekt erhalten
  • ...es zeitnah schaffen, zusätzliche Liquidität zu erhalten
  • Exklusiv: Die 5 typischen Fehler: Weshalb Fördergelder nicht in Anspruch genommen werden
  • ...Ihre Forschungs- und Entwicklungszulage rückwirkend beantragen können bei bereits laufenden Projekten
  • Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung vom 14. Dezember 2019 wurde eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Form einer Forschungszulage (FZul) eingeführt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
  • Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) für Unternehmen in Deutschland. D.h. steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die FuE-Aktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
  • Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder mit einer oder mehrere Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).
  • Die im Rahmen der Forschungszulage förderfähigen Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen und Gehältern der mit dem begünstigten FuE-Vorhaben betrauten Mitarbeitenden inkl. der Beiträge für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer (z. B. Arbeitgeber-anteil für die Sozialversicherung) zusammen.
  • Förderfähig sind auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem FuE-Vorhaben, wobei die zulässige Höhe dieser Aufwendungen durch einen pauschalen Stundensatz begrenzt ist.
  • Durch unser langjähriges Expertenteam ist es möglich, in kürzester Zeit die für die Beantragung notwendigen Daten so aufzubereiten, dass der Antrag die höchstmögliche Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Prüfung durch die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) erfährt. Wir haben einen hocheffizienten Prozess entwickelt, der das Verfahren bis zur Beantragung für Sie maximal vereinfacht und beschleunigt.

Warum Sie die Antragstellung der Forschungszulage CONJA überlassen sollten...

          

  • Wir erkennen, ob Ihr Unternehmen für eine Forschungszulage in Frage kommt und welche Projekte Zulage fähig sind – auch die, von denen Sie es selbst nicht gedacht hätten.
  • Wir wissen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen. Wir kennen die passgenauen Formulierungen für einen Antrag, die Ihre Erfolgschancen erhöhen und das Optimum für Sie herausholen.
  •  Hohe Expertise in der Projektierung, um diese förderkonform abgrenzen zu können
  • Know-how, wie unterschiedliche Förderprogramme zusammen arbeiten
  • Monitoring aller zugehörigen Dokumente inklusive Einhaltung aller damit verbundenen Fristen

CONJA - ein Team aus Ingenieuren, Steuerberatern, Businessconsultants, Förderprogramm- und IT-Experten.

In diesem Report: Wie Sie Ihre bereits begonnenen oder zukünftigen Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert und Ihre Anträge mit höchst möglicher Wahrscheinlichkeit genehmigt bekommen !

          

Conja bedeutet Unterstützung und Impulse. Wir erkennen Ihre Potenziale und helfen sie zu nutzen.

          

Wir betrachten Unternehmen und Märkte ganzheitlich und finden die beste Geschäftsfeldstrategie für Ihr Unternehmen. Wir entlasten und unterstützen Unternehmen im Aufbau und in der erfolgreichen Fortführung ihrer Geschäftsentwicklung. Im Bereich Forschung- und Entwicklung kann das ein geeignetes Konzept basierend auf Fördergeldern sein. Im Bereich der Finanzierungen verfügen wir zu dem über jahrelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Geschäftsbanken und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten durch unsere Partner. Alles aus einer Hand!

Was würde es für Sie bedeuten, wenn Sie...

          

  • ...Ihre gesetzten Fristen einhalten können ?
  • ...zeitnah einen positiven Bescheid erhalten ?
  • ...die Forschungszulagen direkt als Steuergutschrift verrechnet werden ?
  • ...alles aus einer Hand bekommen, vom Antrag bis zum Zuwendungsbescheid?

Worauf warten Sie noch ?!

          

Vielen Dank an das Team von CONJA! Das Wissen welches man in diesem Report bekommt, erhält man nirgends so gebündelt einfach auf den Punkt gebracht!

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nur noch so lange wie der Countdown läuft.....

DIESE FRAGEN HABEN UNS ANDERE BESUCHER GESTELLT:

          

  • Ihre Daten behandeln wir jederzeit vertraulich und diskret. Alle Daten werden bei uns verschlüsselt und auf sicheren Servern gespeichert. Es gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung.
  • Nach Bestätigung Ihrer E-Mail Adresse werden Sie automatisch weitergeleitet und können direkt von der "Danke-Seite" Ihren Report herunterladen.
  • JA! ACHTUNG: Gilt nur wenn der Countdown abgelaufen ist, und Sie den Report käuflich erworben haben: Wenn nach dem Beantragen durch unsere Experten die Bescheinigung über die Förderfähigkeit für ein oder mehrere F&E-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) negativ ausfällt, erhalten Sie Ihren Invest für den Report automatisch zurück. 

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